Zahnersatz, Implantation, Totalsanierung in Vollnarkose oder Dämmerschlaf
Für viele Patienten ist es ein Traum eine längst, durch Angst und Panik aufgeschobene Zahnbehandlung im Dämmerschlaf oder Vollnarkose durchführen zu lassen. In unserer Praxis helfen wir Ihnen ab sofort, mit Unterstützung von Anästhesisten, ihre Behandlung durchzuführen.
Zahnbehandlungen in Narkose können sinnvoll sein bei:
In manchen Fällen übernimmt auch die Krankenkasse die Kosten für die Narkose.
Nutzen Sie ihre Chance, die Initiative zu ergreifen, wieder unbeschwert Lächeln zu können.
Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis, zum gemeinsamen Kennenlernen und zur Beratung zu Ihrer individuellen Situation, damit wir gemeinsam für Sie die perfekte Lösung finden.
Zahnbehandlungen gehören, ebenso wie Zahnschmerzen, zu den unangenehmsten Erfahrungen. Denn empfindliche Nervenfasern und Nervenbahnen ziehen sich durch den Zahn, die Zahnwurzel, den Kiefer und den gesamten Mundraum, die bei Reizungen jeglicher Art Schmerzempfindungen auslösen.
Mit einem Besuch beim Zahnarzt assoziieren viele Menschen „Angst“, da sie möglicherweise schon schlechte und unangenehme Erfahrungen bei einem Zahnarzt gemacht haben. Doch auch das Geräusch des Bohrers, Erschütterungen, Druck, der Anblick der Instrumente und das bewusste Erleben der Geschehnisse bei einer Zahnbehandlung können für psychischen Stress oder Belastungen sorgen und Patienten schon bei dem Gedanken daran Angst einjagen.
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt schafft Abhilfe bei Zahnarztphobie und schmerzhaften Eingriffen.
Zahnbehandlungen können ganz verschiedener Art sein. Es gibt leichte und kurze Behandlungen, für die Patienten entweder keine oder nur eine lokale Betäubung (Lokalanästhesie) benötigen oder wünschen. Für eine Vollnarkose beim Zahnarzt gibt es eine Reihe von Gründen.
Zu schweren Behandlungen gehören in erster Linie schwere, lange und/oder aufwendige Operationen an Zähnen, Wurzeln oder Kiefer.Ein häufiges Beispiel ist die Operation zur Setzung von Implantaten in den Ober- oder Unterkiefer. Auch das Ziehen von gleich mehreren Weisheitszähnen gehört zu einer üblichen Zahnbehandlung, die unter Vollnarkose durchgeführt werden kann.
Auch wenn eine örtliche Betäubung nicht tief genug wirkt, nicht ausreicht oder aufgrund einer Erkrankung der Organe oder wegen einer Allergie gegen die Betäubungsmittel dafür nicht in Betracht kommt, kann eine Vollnarkose beim Zahnarzt erforderlich werden.
Unabhängig von der Art oder dem Umfang der Zahnbehandlung gibt es auch psychische Gründe, die für eine Vollnarkose beim Zahnarzt sprechen.Für Patienten, die unter psychologischen Angststörungen oder Phoebien leiden, zu denen auch eine ausgeprägte Zahnarztangst oder die Zahnarztphobie (Dentalphobie) gehören, kann eine Vollnarkose beim Zahnarzt die einzige Lösung sein, um sich einer notwendigen Zahnbehandlung zu unterziehen oder überhaupt zum Zahnarzt zu gehen.
Auch bei Menschen mit Bewegungsstörungen, durch die sie nicht ruhig bleiben können, Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Patienten, die unter starkem Würgereiz leiden, kann die Vollnarkose bei einem Zahnarzt den Ausweg bieten. Ebenso bei Kindern, die nicht kooperieren und unter einer örtlichen Betäubung nicht behandelt werden können, kann eine Narkose helfen und die Zahnbehandlung erst möglich machen.
Für die Vollnarkose beim Zahnarzt bedarf es jedoch nicht unbedingt eines triftigen Grundes.
Auch Patienten, die die Zahnbehandlung einfach nicht bewusst miterleben, jeglichen Schmerz umgehen und sich in keinster Weise der psychischen Belastung von einem zahnmedizinischen Eingriff aussetzen möchten, können eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose in Anspruch nehmen, sofern dem gesundheitlich nichts entgegensteht.
Zur Vermeidung von Schmerzen während einer Zahnbehandlung gibt es verschiedene Arten der Betäubung:
Häufiger als die Vollnarkose wird beim Zahnarzt die Lokalanästhesie durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine örtliche Betäubung mit einem geeigneten Anästhetikum (Betäubungsmittel) zur Ausschaltung der Schmerzen an einer Behandlungsstelle. Der Patient bleibt unbeeinträchtigt bei Bewusstsein.
Die Vorteile einer Lokalanästhesie gegenüber einer Vollnarkose bei einem Zahnarzt liegen darin, dass die Lungenfunktion, die Gehirnfunktion, der Stoffwechsel und der Säure-Basen-Haushalt nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden. Die örtliche Betäubung kann auch angewendet werden, wenn sich Patienten in einem schlechten oder unvorteilhaften Allgemeinzustand befinden oder eine Vollnarkose beim Zahnarzt generell nicht in Frage kommt.
Anders als bei der Lokalanästhesie wird der Patient bei einer Vollnarkose beim Zahnarzt vor der Behandlung durch medizinische Narkosemittel vorübergehend komplett in Tiefschlaf versetzt, sodass das Bewusstsein, das Schmerzempfinden und bestimmte Körperfunktionen im gesamten Körper vorübergehend ausgeschaltet werden.Der Patient kann während der Zahnbehandlung und der Dauer der Narkose nicht aufwachen.
Die Vollnarkose bei einem Zahnarzt fügt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Durch die Gedächtnisblockade während der Zeit der Vollnarkose beim Zahnarzt hat der Patient keine Erinnerung an den Verlauf und die Geschehnisse der Behandlung, was einen gewünschten Effekt darstellt. Die Dämpfung der vegetativen Funktionen betrifft z.B. den Blutdruck, den Puls, die Darmträgheit und die Veränderung der Körpertemperatur. In dem künstlichen Schlafzustand setzen das Bewusstsein, die Muskelkraft, der Atemantrieb und diverse Schutzreflexe des Körpers, wie Husten oder Schlucken aus.
Die Vollnarkose beim Zahnarzt teilt sich in drei Phasen auf. Die Einschlafphase, die Erhaltungsphase und die Aufwachphase.
Vor Beginn der Operation bzw. Zahnbehandlung werden dem Patienten die Narkosemittel verabreicht, sodass er sanft in den Tiefschlaf fällt.
An einer Zahnbehandlung unter Narkose ist nicht nur der behandelnde Zahnarzt, sondern auch ein Anästhesist aktiv beteiligt. Während sich der Zahnarzt in Ruhe der Zahnbehandlung widmet, kümmert sich ein Anästhesist um den Patienten. Der Anästhesist wacht bei der Vollnarkose beim Zahnarzt permanent über den Zustand des Patienten und prüft die Vitalfunktionen, wie Atmung, Kreislauf, Blutdruck und Herzfunktion. Da der Atemantrieb bei einer Vollnarkose gedämpft wird, muss die Atmung während der Behandlung unterstützt werden, indem Sauerstoff zugeführt wird.
Je nach Art und Umfang des Eingriffs wird dem Patienten nach dem Einschlafen eine Beatmungsmaske aufgesetzt oder ein Beatmungsschlauch bis in die Luftröhre eingeführt (Intubationsnarkose) oder eine Kehlkopfmaske (Larynxmaske) in den Rachen eingelegt. Der Patient merkt davon nichts.
Während der Behandlung werden dem Patienten von dem Anästhesisten die Narkotika weiterhin zugeführt, sodass der Tiefschlaf die ganze Behandlungsdauer über anhält. Bei Bedarf werden weitere Medikamente oder auch Infusionslösungen zugeführt, die den Patienten stabilisieren.
Neigt sich die Behandlung dem Ende, wird die Zufuhr der Narkotika gestoppt und die Aufwachphase eingeleitet.
Die Patienten bleiben nach dem Aufwachen noch für ein paar Stunden zur Beobachtung in der Zahnarztpraxis oder Klinik. Dies dient der Sicherstellung, dass es der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Patienten nach der Vollnarkose beim Zahnarzt an nichts mangelt.
Für eine Zahnbehandlung unter Narkose können verschiedene Narkosemittel eingesetzt werden.
Intravenös (Injektion in eine Vene) verabreichte Narkosemittel setzen sich aus Schlafmitteln (Hypnotika), hochwirksamen Schmerzmitteln (Analgetika) und muskelentspannenden Mitteln (Muskelrelaxantien) zusammen.
Eine weitere Möglichkeit sind Inhalationsnarkotika, die über die Atemluft zugeführt werden.
Dabei handelt es sich um narkotisch wirkende Gase, wie Lachgas oder verdampfende Flüssigkeiten, die eine hypnotische und muskelentspannende Wirkung haben. Das Lachgas (N2O) wird bereits seit dem 19. Jahrhundert in der Zahnheilkunde eingesetzt und ist somit eines der ältesten Narkosemittel. Es kommt millionenfach zur Anwendung und hat den Vorteil, dass der Patient das Bewusstsein nicht verliert und somit während der Behandlung ansprechbar bleibt. Zudem kann der Zahnarzt die Behandlung mit Lachgas ohne Anwesenheit eines Anästhesisten durchführen.
Eine Alternative zur Vollnarkose beim Zahnarzt ist die „Analgosedierung“, bei der die Patienten nicht in einen Tiefschlaf, sondern beruhigt und in einen Dämmerzustand oder Dämmerschlaf unter der Hinzugabe von Schmerzmitteln versetzt werden.
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ist grundsätzlich ein sehr sicheres Verfahren. Dennoch bestehen gewisse Risiken und Nebenwirkungen können auftreten wenn der Körper mittels Narkosemittel in einen tiefschlafähnlichen Zustand versetzt wird.
Der Zahnarzt und der Narkosearzt untersuchen vor der Behandlungsform den Patienten auf seinen Gesundheitszustand und seine Krankheitsgeschichte.
Liegen beispielsweise etwaige schwerwiegende Vorerkrankungen, frühere Operationen, chronische Erkrankungen (wie bezüglich der Lunge, Herz, Leber, Schilddrüse, Gehirn oder dem Blut), aktuelle Begleiterkrankungen, Schwangerschaft, Unverträglichkeiten und Allergien gegen Anästhetika oder sonstige entscheidende Sachverhalte vor, kann eine Vollnarkose aufgrund von etwaigen Risiken nicht in Betracht kommen.
Ebenso können für den Zahnarzt das Alter und diverse Lebensgewohnheiten, wie Alkoholkonsum, Rauchen oder Drogenkonsum sowie die Einnahme von verschiedenen Medikamenten relevant sein.
Inwieweit eine Vollnarkose beim Zahnarzt zu sehr risikobehaftet ist, wird vom Arzt individuell beurteilt ebenso wie die Eignung der Narkoseart und der Narkose- und Schmerzmittel. Bestehen für eine Vollnarkose bestimmte Risiken, die ein Ausschlusskriterium darstellen, kann dennoch z. B. eine Lokalanästhesie möglich sein, um das Problem des Schmerzempfindens zu lösen.
Wie bei jedem Eingriff in den Körper birgt auch bei einem Zahnarzt die Vollnarkose Risiken.Dazu gehören beispielsweise:
Das Risiko nicht mehr aufzuwachen und während der Zahnbehandlung zu sterben ist extrem gering, jedoch nie hundertprozentig ausgeschlossen.
Jede Narkose hat auch Nebenwirkungen. Dazu gehören vorübergehende Übelkeit und Erbrechen. Aufgrund der eingeführten Beatmungsschläuche kann es nach einer Narkose auch zu Nebenwirkungen, wie Halsschmerzen, Schluckbeschwerden oder Heiserkeit kommen.
Vereinzelt können folgende Nebenwirkungen auftreten:
Vor der Narkose werden die Risiken und die Nebenwirkungen mit dem Patienten umfassend besprochen und auch die Möglichkeiten aufgrund der Untersuchungsergebnisse vom Arzt aufgezeigt.
Rundum gesunden Patienten steht einer Vollnarkose beim Zahnarzt in der Regel nichts im Weg. Grundsätzlich kann jede gesunde Person einer Zahnbehandlung mit Narkose unterzogen werden, sowohl Kinder ab 2 Jahren als auch Menschen im höheren Alter.
Die entscheidende Voraussetzung ist stets der Gesundheitszustand und die Verträglichkeit des Patienten.
Eine Vollnarkose stellt einen großen Aufwand und eine hohe Belastung für den Körper dar. Es sollte berücksichtigt werden, dass damit immer Risiken, Nebenwirkungen oder gesundheitliche Folgen verbunden sein können. Eine Hürde können auch die finanziellen Aspekte darstellen, denn mit dem Eingriff sind entsprechende Kosten verbunden, die nicht in jedem Fall von der Krankenkasse getragen werden, sondern für die der Patient selbst aufkommen muss.
Die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt müssen Patienten sehr häufig selbst bezahlen. Gleiches gilt für die Behandlung mit Lachgas, denn auch hier findet eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht statt und der Patient muss diese selbst tragen.
Diese können mehrere Hundert Euro betragen. Die genaue Kostenhöhe hängt individuell meist von Faktoren, wie Art und Umfang der Zahnbehandlung, Voruntersuchungen, Narkoseverfahren, den eingesetzten Mitteln, Behandlungsdauer, Zahnarzt sowie den Kosten des Anästhesisten ab.
Es gibt allerdings Situationen, in denen eine Vollnarkose beim Zahnarzt medizinisch absolut notwendig ist, sodass die Kosten dafür von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Dazu gehören: größere oder komplizierte chirurgische Eingriffe, die mit einer örtlichen Betäubung nicht durchgeführt werden können
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt, die sinnvoll wäre oder vom Patienten gewünscht ist, jedoch nicht notwendig ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Private Krankenversicherungen erstatten dem Versicherten unter Umständen die Kosten, unabhängig von der Notwendigkeit. Manche Zahnzusatzversicherungen kommen ebenfalls für die Kosten auf.
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